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Taxi- & Mietwagen

Weniger Verbrauch. Mehr Ertrag.

Unternehmen, die sich für Taxi- und Mietwagen-Modelle von Lackas entscheiden, profitieren von einem Mobilitätspartner, der jahrzehntelange Branchenerfahrung aufweist. Lackas bietet dabei Fahrzeuge, bei denen Wirtschaftlichkeit und Wertbeständigkeit ebenso im Fokus stehen, wie Variabilität und Design. Immer mehr Taxifahrer entscheiden sich für ein Hybrid Taxi und setzen damit auf höchste Effizienz und absolute Zuverlässigkeit.

Als Taxi-und Mietwagen-Unternehmer möchten Sie Ihren Kunden jederzeit erstklassige Mobilität bieten. Die selbstladenden Hybrid Taxi-Modelle bieten Ihnen ganz besondere Vorzüge für Ihr Unternehmen. Sie verbinden einen niedrigen Kraftstoffverbrauch und eine günstige Kfz-Steuer mit geringen CO2-Emissionen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern garantiert Ihnen und Ihren Gästen auch in Zeiten von Diesel-Fahrverboten immer freie Fahrt in die Stadt. Und das Beste: Sie fahren bis zu 50 % der Zeit vollkommen elektrisch – ohne externes Aufladen.

Entscheiden Sie sich für einen Toyota Prius, Camry, RAV4, Proace, Corolla oder Lexus ES und sichern Sie sich zahlreiche Vorteile. Profitieren Sie von unseren attraktiven Konditionen und bleiben Sie mit den Serviceleistungen stets einsatzfähig.

Sie haben Interesse an unseren Konditionen oder einem konkreten Angebot? Dann wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie jederzeit ausführlich und gerne!

SPEZIELLE TAXI-KFZ-VERSICHERUNG.

Das Taxi-Versicherungsangebot enthält besonders leistungsstarke Bausteine, mit denen wir Sie bei den Herausforderungen in Ihrem Unternehmen schnell und unproblematisch unterstützen. Denn Toyota ist der einzige Hersteller, der eine Taxi-Versicherung über seine Autohäuser anbietet.

Ihr Plus: sehr komfortabler Service – natürlich auch im Schadenfall – direkt über Ihren Toyota Partner. Die Qualität liegt im Detail

  • Sondereinstufung als Existenzgründer mit SF 3 möglich
  • kostenloses Ersatzfahrzeug bei Diebstahl – bis zur abgeschlossenen Regulierung
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Beschädigung von Kundeneigentum in Kfz-Haftpflicht mitversichert